Aktuell

28.5.2024

Mobilität von morgen sichern – Deutschlandtakt jetzt umsetzen

Unter diesem Titel hat die Initiative Deutschlandtakt einen Forderungskatalog an die Politik veröffentlicht.
Diesen finden Sie hier.

 

24.11.2023

Deutschlandtakt bekommt Gesetzesrang

Der Bundestag hat am 20.10.2023 dem Deutschlandtakt Gesetzeskraft verliehen, der Bundesrat hat am 24.11.2023 zugestimmt. Das Beschleunigungsgesetz übernimmt alle Deutschlandtakt-Projekte, ermöglicht damit die Planung und legt dafür den aktuellen Zielfahrplan als Leitlinie fest.

Zur Pressemitteilung vom 24.11.2023

Zur Erläuterung und Wertung des Inhalts des Gesetzes

*

12.02.2023

Initiative Deutschlandtakt fordert fachkundige Institution zur Begleitung der Bahn-Neubauprojekte

Die Initiative Deutschlandtakt fordert von der Bundesregierung die Einrichtung einer fachkundigen Institution, die laufende Planungen begleitet und den Deutschlandtakt und den Zielfahrplan umfassend erläutern kann. Eine solche Institution muss auch in den Planungsverfahren selbst vertreten sein und die bundesweiten Interessen in Bürgerforen wahrnehmen. Im Einzelfall muss diese Institution auch berechtigt und befähigt sein, den Zielfahrplan anzupassen und Vorschläge zur Verbesserung des Deutschlandtakts aus der Region zu prüfen und umzusetzen. Die Beauftragung der Deutschen Bahn AG unter der zwingenden Vorgabe eines Fahrplans erscheint der Initiative Deutschlandtakt nicht zielführend, die bisherige Information der Öffentlichkeit über den Zielfahrplan völlig unzureichend.
Mit einer solchen Weiterentwicklung des Zielfahrplans, die sich auf das konkret in der Planung befindliche Projekt bezieht, kann nicht gewartet werden, bis eine Fortschreibung des Zielfahrplans durch einen Gutachter abgeschlossen ist. Dies würde einerseits die Akzeptanz des Projekts in der Region sehr gefährden, andererseits aber für die Erarbeitung einer Vorzugstrasse zu spät kommen.
Anlass der Forderung ist das umstrittene Planungsverfahren zur Neubaustrecke Hannover – Bielefeld.
Zur Pressemitteilung vom 12.02.2023 und dem Offenen Brief

*

12.11.2022

Fortschreibung Zielfahrplan ausgeschrieben

Das Bundesverkehrsministerium hat die Fortschreibung des Zielfahrplans für den Deutschlandtakt ausgeschrieben. In den Zielfahrplan sollen die Ergebnisse aus den neuesten Prognosen eingearbeitet werden.

*

1.4.2022

Deutschlandtakt 2024 veröffentlicht

Die DB Netz AG hat die Grundlagen der Trassenvergabe für den Netzfahrplan 2024/2025 und 2025/2026 veröffentlicht. Nach intensiven Diskussionen mit den Nutzern des Schienennetzes und der Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) vom 9. Juni 2021 bereitet DB Netz die Wiedereinführung von Rahmenverträgen zum Netzfahrplan 2024 vor. Die dafür möglichen Taktfahrpläne sind vom Gutachterbüro SMA erarbeitet worden und in Form der bewährten Fahrplangrafiken zur Verfügung gestellt worden. Da die Umsetzung nicht erfolgen konnte, wurde das Projekt zurückgezogen und stattdessen für die Zeiträume ab 2026 neu angekündigt. Die Grafiken sind für Wissenschaftler über den Webmaster dieser Seite noch verfügbar.

Die Initiative Deutschlandtakt begrüßt dieses Vorgehen ausdrücklich. Damit können erstmals neue Lösungsansätze für bisherige Konflikte zwischen Taktfahrplänen und Einzelwünschen von Unternehmen neu gelöst werden und eine bessere Kapazität für den Güterverkehr möglich werden, ohne dass der Taktverkehr selbst grundsätzlich infrage gestellt wird. Hans Leister: „Dieser Fahrplanvorgabe vonseiten des Netzbetreibers kann aus gutem Gründe als Deutschlandtakt 2024 bezeichnet werden.“

*

23.11.2021

Deutschlandtakt braucht Dirigent*in im Fernverkehr

Ein Gutachten für den Bundesverband Schienennahverkehr fordert auch im Fernverkehr wettbewerbliche Vergaben und Schaffung eines zentralen Aufgabenträgers. Der Bundesverband Schienennahverkehr fordert die umgehende Einrichtung einer „Task-Force Deutschlandtakt“.
Links:
Zur Pressemitteilung
Zum Gutachten Prof. Dr. Christian Böttger

*

08.10.2021

Initiative Deutschlandtakt nimmt Stellung zum Abschlussbericht des Deutschlandtakts

Die Initiative Deutschlandtakt hat eine Stellungnahme zum „Abschlussbericht Zielfahrplan Deutschlandtakt“ der Gutachter SMA+Partner und Intraplan vom 31. August 2021 vorgelegt. Darin versichert die Initiative, sie werde wie bisher den weiteren Prozess konstruktiv zu begleiten, weist aber deutlich auf Mängel und weiteren Handlungsbedarf hin:
1. Finanzierung: Für die Konzeption eines Schienennetzes aus einem Guss sollte nur der Bund in das Schienennetz investieren. Das „Einsammeln“ von Finanzierungsbeiträgen für das Bundesschienennetz bei den Ländern führt nicht zu optimalen Ergebnissen, weil die Länder vorrangig versuchen, ihren Beitrag gering zu halten.
2. Die Bundesländer sollten verpflichtet werden, jeweils ein Zukunftsnetz für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit dem Planungshorizont 2035 zu konzipieren. Der Bund soll dazu den Ländern die notwendigen Ziele zur Reduzierung der Klimabelastung durch den Verkehr vorgeben.
3. Der Bund soll zur Wahrnehmung seiner gesetzlichen Verantwortung für den Schienenpersonenfernverkehr einen Bundes-Aufgabenträger aufbauen, um sich in Zukunft kompetent mit den Aufgabenträgern des SPNV abzustimmen und ein ausgewogenes Liniennetz des Deutschlandtakts zu erreichen.
4. Die Akzeptanz von Großprojekten des Neu- und Ausbaus von Schienenwegen kann zur schnelleren Realisierung durch Prüfung von Alternativen und Zusatznutzen für die Regionen gesteigert werden. Auch dafür ist ein Bundes-Aufgabenträger notwendig.
5. Bei der weiteren Arbeit zur Vorbereitung des Deutschlandtakts sollten die Themen Regulierung, Trassenvergabe, Marktmodell im SPFV und Tarif eine weitaus größere Rolle spielen.
6. Die Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedsländern muss intensiviert werden, um den Deutschlandtakt besser mit den Nachbarländern abzustimmen und mit den „taktwilligen“ Nachbarländern das europäische Eisenbahnrecht zugunsten von systematischen Fahrplänen für den Personen- und Güterverkehr umzugestalten.
7. Der Schienengüterverkehr (SGV) soll mit höheren Wachstumszielen stärker berücksichtigt werden. Dazu müssen analog dem Vorgehen beim Personenverkehr auch die Anlagen des SGV, insbesondere die Terminals des kombinierten Verkehrs, in die Planungen des Deutschlandtakts einbezogen werden.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

 

*

18.08.2021

Bundesregierung veröffentlicht Wirtschaftlichkeitsberechnung und Maßnahmenliste zum Deutschlandtakt

Auf Basis einer wirtschaftlichen Bewertung nimmt die Bundesregierung Projekte des Deutschlandtakts als Ganzes in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans auf. Für weitere 181 Infrastrukturprojekte mit einem Investitionsvolumen von rund 40 Milliarden Euro kann nun die Planung vorbereitet werden.

Links:
Alle Informationen über wwwdeutschlandtakt.de
Entwurf: Maßnahmen des Planfalls Deutschlandtakt
Deutschlandtakt – Besondere Highlights

*

17. Mai 2021

Deutschland will europäischen Taktfahrplan

Die Bundesregierung möchte einen europäischen Taktfahrplan erreichen.  Der Schienengipfel 2021 hat eine entsprechende Forderung in einen Letter of Intent umgesetzt.

*

Ältere Informationen finden Sie im Archiv.