Deutschland-Tarif

Der Deutschlandtakt entfaltet seine Wirkungen nur mit einem Deutschland-Tarif. Abgestimmte Fahrpläne mit durchgehenden Verbindungen und kurzen Umsteigezeiten werden vom Fahrgast nur dann als „Angebot aus einem Guss“ wahrgenommen, wenn für alle Verbindungen durchgehende Fahrkarten – Einzelfahrscheine, aber auch Abonnements – bei einfacher Buchung erworben werden können.
Diesem Ziel muss ein „Deutschland-Tarif“ entsprechen. Ein Deutschland-Tarif muss daher weder ein „Einheitstarif“ sein noch die unternehmerische Freiheit der am Markt tätigen Unternehmen wesentlich einschränken. Auch Geschäftsmodelle des Fernverkehrs, die auf Punkt-Punkt-Verbindungen setzen, können daneben möglich sein. Es gibt viele Gestaltungsmöglichkeiten, um einen Deutschland-Tarif zu verwirklichen.
Die derzeit geltende Regelung des § 12 des Allgemeinen Eisenbahn-Gesetzes genügt diesem Anspruch nicht.
Dem Gesetzgeber stehen hierzu Einflussmöglichkeiten über das Allgemeine Eisenbahngesetz und im Rahmen der Vergabe von Trassen zur Verfügung. Die Diskussion über den Zusammenhang von Takt und Tarif ist im Rahmen der Entwicklung eines Deutschlandtaktes erforderlich.
Diese Diskussion anzustoßen ist das Ziel der Initiative Deutschlandtakt.

Für einen gemeinsamen Deutschlandtarif mit mehr Transparenz und einem gleichberechtigten Miteinander haben sich die Eisenbahnen und Aufgabenträger ausgesprochen. Künftig soll es eine enge Zusammenarbeit geben, um den Deutschlandtarif voranzutreiben. Hierauf haben sich Vertreter aller Beteiligten in einer gemeinsamen Absichtserklärung verständigt. Am Rande der diesjährigen Fachtagung der BAG-SPNV in Fulda wurden die Eckpunkte für den Deutschlandtarifverbund vorgestellt. Die Initiative Deutschlandtakt wird diesen Prozess konstruktiv begleiten.