Abgestimmte Fahrpläne mit durchgehenden Verbindungen und kurzen Umsteigezeiten werden vom Fahrgast nur dann als „Angebot aus einem Guss“ wahrgenommen, wenn für alle Verbindungen durchgehende Fahrkarten – Einzelfahrscheine, aber auch Abonnements – bei einfacher Buchung erworben werden können.
Dieses Ziel nennen wir „Deutschlandtarif“.
Das akutell geltende „Deutschlandticket“ entspricht nicht diesen Anforderungen: Da Deutschlandticket gilt nur im Nah- und Regionalverkehr. Die Koordination mit Fernverkehrsfahrscheinen der DB ist unübersichtlich. Eine Verbindung mit Tarifen anderer Unternehmen ist nicht gegeben. Das Ticket ist nicht ale Einzelfahrschein erhältlich.
Ein „Deutschlandtarif“, das dem Ziel der Integration des Gesamtangebots in einem Fahrschein entspricht, muss daher weder ein „Einheitstarif“ sein noch die unternehmerische Freiheit der am Markt tätigen Unternehmen wesentlich einschränken. Auch Geschäftsmodelle des Fernverkehrs, die auf Punkt-Punkt-Verbindungen setzen, können daneben möglich sein. Es gibt viele Gestaltungsmöglichkeiten, um einen Deutschlandtarif zu verwirklichen.
Die derzeit geltende Regelung des § 12 des Allgemeinen Eisenbahn-Gesetzes genügt diesem Anspruch nicht.
Dem Gesetzgeber stehen hierzu Einflussmöglichkeiten über das Allgemeine Eisenbahngesetz und im Rahmen der Vergabe von Trassen zur Verfügung. Die Diskussion über den Zusammenhang von Takt und Tarif ist im Rahmen der Entwicklung eines Deutschlandtaktes erforderlich.
Diese Diskussion anzustoßen, ist das Ziel der Initiative Deutschlandtakt.