Beschleunigungsgesetz

Am 20.10.2023 hat der Bundestag ein Beschleunigungsgesetz beschlossen. Damit bekennt sich der Deutsche Bundestag eindeutig zum Deutschlandtakt. Auch für umstrittene Projekte wie die Neubaustrecken Bielefeld – Hannover und Hannover – Hamburg und den Brenner-Nordzulauf sind das grundsätzlich positive Nachrichten: Der Deutschlandtakt wird ausdrücklich bestätigt. Die vorgegebenen Fahrzeiten werden grundsätzlich maßgeblich bleiben. Die Neubaustrecke Hamburg – Hannover erhält eine Alleinstellung, die Neubaustrecke Bielefeld – Hannover wird in den Kontext der Achse Dortmund – Berlin integriert.

Am 24. November 2023 hat der Bundesrat das Gesetz gebilligt. Das Gesetz ist am 29. Dezember 2023 in Kraft getreten.

 

Der Titel des Gesetzes lautet:
Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes.

Der wesentliche Inhalt, soweit es die Schiene betrifft:

  • Das Gesetz stellt fest, dass der Bau oder die Änderung von Bundesschienenwegen im überragenden öffentlichen Interesse liegt, wenn diese Projekte in die Liste der fest disponierten Vorhaben oder in den vordringlichen Bedarf eingestellt sind,
  • Diese Liste wird neu gefasst. Mehr dazu weiter unten.
  • Projekte des weiteren Bedarfs, für die ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis festgestellt wird, rücken in den vordringlichen Bedarf auf.
  • Für Verkehrsprojekte, die zum Kernnetz der Transeuropäischen Netze (TEN) gehören, wird erstmals eine einheitliche Genehmigungsfrist von vier Jahren eingeführt. Wird die Genehmigung nicht binnen dieser Frist erteilt, gilt der Plan als genehmigt. Damit kommt die Bundesregierung einer Vorgabe der Europäischen Union nach. Da die Neubaustrecken Hamburg – Hannover und Hannover – Bielefeld zum TEN-V-Netz gehören, gilt diese Bestimmung auch hier.
  • Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz wurde aufgehoben.

Eindeutiges Bekenntnis zum Deutschlandtakt

Gleichzeitig mit dem Gesetz wurde auch eine Entschließung des Bundestages angenommen, die ein eindeutiges Bekenntnis zum Deutschlandtakt enthält und gleichzeitig einen eindeutigen Kontrapunkt gegenüber der Haltung der Landesregierung Niedersachsens: Die Bundesregierung wird ausdrücklich beauftragt, den regionalen Nutzen von Neubaustrecken einzubeziehen.

Den Volltext der Entschließung finden Sie ab Seite 27, beginnend mit Nr. 9, in der Bundestagsdrucksache 20/8922/.

Deutschlandtakt-Fahrzeiten stehen fest

Auch wenn einige Politiker darauf Wert legen, erreicht zu haben, dass im Gesetz keine Fahrzeiten und keine Höchstgeschwindigkeiten vorgegeben worden seien, so ist das Augenwischerei. Solche Angaben haben noch nie im Gesetz gestanden, sie sind Gegenstand des Bundesverkehrswegeplans, und dieser ist ein Regierungsprogramm und wird allein von der Bundesregierung verantwortet. Der Gesetzgeber könnte das ändern, hat es aber nicht getan. Die Bezugnahme auf den Deutschlandtakt, die im Gesetz wie in der Begründung tragend ist, und die Aussage, dass der Ausbau auf einem Fahrplan basiert, sind das tragende und damit auch rechtlich relevante Argument. Da bislang kein anderer Fahrplan vorliegt und die Bundesregierung auch nicht beabsichtigt, diesen zu ändern, ist der gegenwärtig vorhandene Zielfahrplan maßgeblich, und dieser enthält die darin enthaltenen Fahrzeiten.
Bestätigt wird diese Auffassung durch ein Schreiben des verkehrspolitischen Sprechers der FDP, Bernd Reuther vom 26. Oktober 2023. Hierin wird ausgeführt, dass für die Neubaustrecke Bielefeld – Hannover zu prüfen sei, ob Neigetechnik und neue Signaltechnik höhere Kapazitäten ermöglichen würden. Das heißt im Klartext: Die Fahrzeitvorgabe des Zielfahrplans bleibt maßgeblich, Die Frage ist, ob andere Technik eine Neubaustrecke erspart. Dieses Vorhaben ist für die meisten Neubauprojekte keine Altersstufe. Mehr dazu hier.

Zugang zu den Materialien

Die Feststellung des Inhalts durch den Laien ist kaum möglich, da schon das Gesetz ein Änderungsgesetz ist und das Änderungsgesetz nochmals durch einen Änderungsbeschluss geändert wurde. Übersichtlich werden die Neuregelungen erst verfügbar, wenn die neue Fassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und des Bundesschienenwegeausbaugesetzes im Bundesgesetzblatt und im Internet veröffentlicht werden.
Der ursprüngliche Gesetzesentwurf ist hier nachzulesen.
Die Änderung des Entwurfs ist hier nachzulesen.
Einen Blick in die parlamentarische Beratung erlaubt diese Seite.

Bundesrat hat das Gesetz gebilligt

Am 24. November hat der Bundesrat das Beschleunigungsgesetz behandelt, das am 20.10.2023 im Bundestag beschlossen wurde.
Der Verkehrsausschuss des Bundesrates hat die Annahme ohne Einschränkungen empfohlen:
Bundesrat Drucksache 547/1/23

Diese Vorlage enthält weiter eine Entschließung des Bundesrates, die auf Mängel hinweisen will.

Gesetz verkündet

Am 28. Dezember 2023 ist das Gesez im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am Tag darauf in Kraft getreten.
Die konsolidierte Fassung ist noch des Bundesschienenewegeausbaugestzes finden Sie hier.

Die neue Maßnahmenliste Schiene

Die Maßnahmenliste zum Bundesschienenwegeausbaugesetz wurde völlig neu gefasst und geordnet. Viele der „neuen Vorhaben“ wurden zu 11 Projektbündeln zusammengefasst. Diese Projektbündel beruhen weitgehend auf dem 3. Entwurf des Zielfahrplans des Deutschlandtakts. Eine Erläuterung, wie die bisherigen Projekte zugeordnet wurden, ist ab Seite 82 der Drucksache 20/6879 zu entnehmen.

Regionale Wirkungen:

Neubaustrecke Hannover – Hamburg:

Projektbündel 2: ABS/NBS Hannover – Hamburg

Bewertung:
Der Begriff „Alpha E“ ist verschwunden, die Vorhaben, die im „Alpha E“ und im „optimierten Alpha E“ immer zusammen genannt wurden, sind nun zum größeren Teil im Projektbündel 3 enthalten, das vor allem Projekte für den Güterverkehr betrifft. Ein anderer Teil ist unter lfd. Nr. 1 des potenziellen Bedarfs zu finden. Damit erhält die Neubaustrecke Hamburg – Hannover eine Alleinstellung. Die neue Zuordnung ist als endgültige Abkehr von allen Vorschlägen zu verstehen, die das Dialogforum Schiene Nord gemacht hat.
Details:
Auf Seite 83 der Bundestagsdrucksache 20/6879 ist eine Auflistung der Maßnahmen zu finden, die mit dem Projektbündel 2 verbunden sein sollen. Diese hat aber keinen Gesetzescharakter und kann sich im Planungsfortschritt auch anders darstellen.

Neubaustrecke Bielefeld – Hannover, Korridor Dortmund – Berlin

Projektbündel 8: ABS/NBS Dortmund – Hamm, ABS/NBS Hannover – Bielefeld – Hamm, ABS Berlin – Hannover.

Bewertung:
Hier sind die Vorbehalte von Abgeordneten aus Ostwestfalen-Lippe und Schaumburg, die zur Aus- und Neubaustrecke Bielefeld – Hannover als Anmerkung beigefügt waren, ersatzlos entfallen. Damit kann nun auch der Planungsauftrag für den Gesamtkorridor Hamm – Berlin erteilt werden. Weiter ist die Bündelung gesetzliche Voraussetzung dafür, dass die vergleichsweise teure Neubaustrecke Hannover – Bielefeld zusammen mit den weitaus günstigeren Projekten der anderen Streckenabschnitte hinsichtlich Kosten und Nutzen zusammengerechnet werden kann. Es wird den Haushaltspolitikern umso schwerer fallen, ein Einzelstück aus dem Gesamtprojekt herauszubrechen. Zwar kann dies hinsichtlich der Neubaustrecke Hannover – Bielefeld eine Verzögerung der parlamentarischen Befassung bedeuten, aber die Chance deutlich verbessern, denn die Bundesregierung wird die teure Neubaustrecke wohl nicht vorab dem Parlament allein vorlegen, sondern erst als Gesamtpaket. Und: Mit der Bündelung der Strecken wird auch der Weg geebnet, die Fahrzeitverkürzung, die zwischen Hannover und Wolfsburg noch nicht ausgeschöpft wurde, kostensparend zwischen Hamm und Hannover einzusetzen.
Details:
Ab Seite 89 der Bundestagsdrucksache 20/6879 ist eine Auflistung der Maßnahmen zu finden, die mit dem Projektbündel 2 verbunden sein sollen. Diese hat aber keinen Gesetzescharakter und kann sich im Planungsfortschritt auch anders darstellen. Aus diesen Details ergibt sich auch, dass die Verbindungskurve Hamburg – Bielefeld zwischen den beiden Neubaustrecken diesem Projektbündel 8 zugeordnet wurde. Weiter ist beachtlich, dass sich diese Projektbeschreibung sehr nah an die Maßnahmenliste zum Abschlussbericht des Deutschlandtakts aus dem Jahr 2022 anlehnt. Neuere Entwicklungen wie etwa der vollständig viergleisige Ausbau der Strecke Dortmund – Hamm, den der Zielfahrplan für NRW vorsieht, sind nicht berücksichtigt.

Nürnberg – Würzburg, München – Frankfurt

Projektbündel 4: ABS/NBS Frankfurt am Main – Aschaffenburg – Würzburg – Nürnberg– Ingolstadt – Münchenen
Diese Projekte werden als Gesamtkorridor in den Zusammenhang als kürzeste Verbindung von Hessen nach München gestellt.

Erfurt – Fulda

Projektbündel 5: ABS/NBS Hanau/Gießen – Fulda, ABS/NBS Berlin – Halle/Leipzig – Erfurt – Fulda
Die Neubaustrecke Fulda – Bad Hersfeld – Gerstungn (- Erfurt) wird damit in den weiträumigen Zusammenhang der Verbindung nach Berlin gestellt.

Knoten Hamburg, Frankfurt

lfd. Nr. 12 Großknoten
Die Großprojekte eines Fernbahntunnels für den Frankfurter Hauptbahnhof und eines S-Bahn-Tunnels für Hamburg sind in Knoten-Maßnahmen zusammengefasst.

 

Deutschlandtakt-Fahrzeiten stehen fest

Auch wenn einige Politiker darauf Wert legen, erreicht zu haben, dass im Gesetz keine Fahrzeiten und keine Höchstgeschwindigkeiten vorgegeben worden seien, so ist das Augenwischerei. Solche Angaben haben noch nie im Gesetz gestanden, sie sind Gegenstand des Bundesverkehrswegeplans, und dieser ist ein Regierungsprogramm und wird allein von der Bundesregierung verantwortet. Der Gesetzgeber könnte das ändern, hat es aber nicht getan. Die Bezugnahme auf den Deutschlandtakt, die im Gesetz wie in der Begründung tragend ist, und die Aussage, dass der Ausbau auf einem Fahrplan basiert, sind das tragende und damit auch rechtlich relevante Argument. Da bislang kein anderer Fahrplan vorliegt und die Bundesregierung auch nicht beabsichtigt, diesen zu ändern, ist der gegenwärtig vorhandene Zielfahrplan maßgeblich, und dieser enthält die darin enthaltenen Fahrzeiten.
Bestätigt wird diese Auffassung durch ein Schreiben des verkehrspolitischen Sprechers der FDP, Bernd Reuther vom 26. Oktober 2023. Hierin wird ausgeführt, dass für die Neubaustrecke Bielefeld – Hannover zu prüfen sei, ob Neigetechnik und neue Signaltechnik höhere Kapazitäten ermöglichen würden. Das heißt im Klartext: Die Fahrzeitvorgabe des Zielfahrplans bleibt maßgeblich, Die Frage ist, ob andere Technik eine Neubaustrecke erspart. Dieses Vorhaben ist für die meisten Neubauprojekte keine Altersstufe. Mehr dazu hier.

Die Pressemitteilung der Initiative Deutschlandtakt zu diesem Gesetz finden Sie hier.

Eine Bewertung des Beschleunigungsgesetzes der Allianz pro Schiene finden Sie hier.