Der Deutschlandtakt ist gesetzlich verankert
Bereits mit dem Bundesverkehrswegeplan von 2016 und dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG) in der Fassung von 2016 hatten Bundesregierung und Gesetzgeber anerkannt, dass der Deutschlandtakt eine Möglichkeit ist, mehr Effizienz für das Schienennetz zu erreichen. Mit dem sog. Beschleunigungsgesetz von 2023 hat der Gesetzgeber nunmehr alle aus dem Zielfahrplan (3. Entwurf) abgeleiteten Bauprojekte für den Fern- und Güterverkehr in das BSchwAG aufgenommen und dabei ausdrücklich auf den Zielfahrplan als Leitlinie für die weitere Planung Bezug genommen. Dieses Gesetz ist am 29. Dezember 2023 in Kraft getreten. Mehr zu diesem Gesetz und den Entschließungen von Bundestag und Bundesrat lesen Sie hier.
In dem Strategiepapier „Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene“ bestätigt die Bundesregierung im September 2025, dass der Deutschlandtakt und konkret dessen aktueller Zielfahrplan in der Fassung der Fortschreibung und der Etappe 2035, die noch im Jahr 2026t veröffentlicht werden sollen, Grundlage der langfristigen Entwicklung des Schienennetzes bleiben.
Ohne die Initiative Deutschlandtakt wäre diese Entwicklung nicht in Gang gekommen